Informationscenter – Zero-Risk-Option

Produktüberblick

Versicherungsschutz für den Selbstbehalt
  • Versicherung für eine Reise – Sie gilt für jede Buchung eines Mietwagens bei uns
  • Versicherungssumme bis zu EUR5.750 (EUR4.000 für einen einzelnen Vorfall)
  • Versicherungsschutz bei Feuer, Diebstahl und mutwilliger Beschädigung
  • Versichert gegen Beschädigung der Reifen, des Daches, der Windschutzscheibe und des Unterbodens
  • Abschleppkosten bei Verlust oder Beschädigung
  • Verlust der Benutzung des Mietwagens
Versicherungsschutz gilt auch wenn Sie sich aus dem Mietwagen aussperren
  • Bis zu einem Höchstbetrag von GBP100,-- für Schlüsseldienste, um den Mietwagen zu öffnen
Versicherungsschutz für Fahrzeugschlüssel des Mietwagens
  • Versicherungsschutz bis zu einem Höchstbetrag von GBP300,-- für den Ersatz eines verlorenen bzw. gestohlenen Fahrzeugschlüssels, einschließlich Austausch der Schlösser und den Kosten des Schlüsseldienstes

Zero-Risk-Option
ZUSAMMENFASSUNG DER VERSICHERUNGSPOLICE
Hierbei handelt es sich lediglich um eine Zusammenfassung der Versicherungspolice und nicht um die vollständigen Versicherungsbedingungen und -ausnahmen des Versicherungsvertrages. Die vollständigen Bedingungen und Ausnahmen sind in der Versicherungspolice, Zero-Risk-Selbstbehalt, und dem beigefügten Buchungsbeleg/der Buchungsquittung enthalten.

Die Dokumente der Zusatzversicherung, Zero-Risiko-Option, können Sie hier einsehen:
Versicherungsleistung:-

Ihr Selbstbehalt
Ein zusätzlicher Tagessatz der Zusatzversicherung Zero-Risk-Option kann Ihren Selbstbehalt auf null reduzieren. Die Versicherungssumme beträgt bis zu EUR4.000 für einen Vorfall bzw. EUR5.750 für eine Reihe von Vorfällen während der Dauer des Mietvertrags zur Rückerstattung des Selbstbehalts, der vom Leihwagenunternehmen erhoben wird.
Die Zero-Risk-Option gilt ebenfalls für Verluste oder Schäden am Mietwagen, für die Sie gemäß den Mietbedingungen verantwortlich sind, u. a.:
  • Beschädigung der Windschutzscheibe, der Reifen, des Daches und des Unterbodens;
  • Feuer;
  • Diebstahl;
  • Mutwillige Zerstörung;
  • Abschleppkosten bei Verlust oder Beschädigung;
  • Verlust der Benutzung des Mietwagens
Aus dem Auto ausgesperrt
Falls Sie sich versehentlich aus Ihrem Mietwagen ausgesperrt haben, bezahlen wir die Kosten bis zum Höchstbetrag von GBP100,--, um den Wagen zu öffnen, ohne den Mietwagen zu beschädigen.

Ersatzschlüssel für den Mietwagen
Wir übernehmen die Kosten bis zu einem Höchstbetrag von GBP300,-- für jeden einzelnen Versicherungsanspruch für den Ersatz eines verlorenen bzw. gestohlenen Fahrzeugschlüssels eines Mietwagens inklusive des Austausches des Schlosses und der Kosten des Schlüsseldienstes.

ABSCHNITT VERSICHERUNGSPOLICE MERKMALE UND LEISTUNGEN BEDEUTENDE AUSSCHLÜSSE UND BESCHRÄNKUNGEN
TEIL A TERRITORIEN
ABSCHNITT 1
Weltweites Territorium
Sie haben Versicherungsschutz, wenn der Mietwagen in einem Land, das als Weltweites Territorium definiert ist, gefahren bzw. gemietet wird. Weltweites Territorium wird als alle Länder definiert. Ausschließlich der Länder: Afghanistan, Belarus, Elfenbeinküste, Irak, Iran, Kongo, Kuba, Liberia, Myanmar, Nordkorea, Simbabwe und Sudan.
TEIL B VERSICHERUNGSSCHUTZ
ABSCHNITT 2
Zusatzversicherung - Selbstbehalt
Rückerstattung des Selbstbehalts der durch den Leihwagenanbieter auferlegt wird:
Einzelner Vorfall – bis zu EUR4.000
Gesamte Abschnittsbegrenzung – EUR5.750
Die Versicherung wird ungültig:
  • wenn sie nicht die Bedingungen Ihres Mietvertrages einhalten;
  • wenn der Mietwagen nicht durch Sie gefahren wurde bzw. nicht unter Iher Kontrolle war
ABSCHNITT 3
Aus dem Auto ausgesperrt
Wenn Sie sich versehentlich aus Ihrem Mietwagen aussperren, übernehmen wir bis zu GBP100,--, um die Türen des Mietwagens zu öffnen. Die Versicherung wird ungültig:
  • wenn die Vereinbarung nicht zwischen dem Leihwagenanbieter und der Pannenhilfe geschlossen wurde, um den Schlüsseldienst zu genehmigen, der die Türen des Mietwagens öffnet.
  • wenn Sie nicht in der Lage sind, Rechnungen und Quittungen für die durchgeführten Arbeiten vorzulegen
ABSCHNITT 4
Ersatzschlüssel für den Mietwagen
Bezahlung für den Ersatz des verlorenen oder gestohlenen Fahrzeugschlüssels für den Mietwagen, inklusive Austausch der Schlösser und Kosten des Schlüsseldienstes bis zu einem Höchstbetrag von GBP300,-- für jeden Versicherungsanspruch. Die Versicherung wird ungültig:
  • wenn Sie nicht in der Lage sind, Rechnungen und Quittungen für die durchgeführten Arbeiten vorzulegen.

Die Kosten unserer Zero-Risk-Option werden Ihnen auf der Seite der Angaben zum Fahrer beim Buchungsvorgang deutlich angezeigt.

Sie sind berechtigt, diese Versicherung abzuschließen, wenn Sie:-

im Alter zwischen 21 und 84 Jahren sind
Inhaber einer international anerkannten Fahrerlaubnis sind
den Mietwagen für maximal 56 Tage anmieten
einen Wagen anmieten und fahren dürfen und die Bedingungen des Mietvertrags einhalten

Versicherungsnehmer:-

Jede im Mietvertrag namentlich genannte Person und die zum Abschluss der Versicherung berechtigt ist

Über Ihren Versicherungs-Provider:-

Hauptsitz von Halo Insurance Services Limited: Suite 1, 56 Gloucester Road, London, SW7 4UB, Großbritannien eingetragen in England unter der Registrierungsnummer 6929208. Autorisiert und reguliert durch die Financial Services Authority, Referenznummer 504629, für den Verkauf und die Verwaltung von allgemeinen Versicherungsprodukten im Vereinigten Königreich und innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EEA). Halo Insurance Services Limited handelt als Verwalter des Versicherungsunternehmens, Chubb Insurance Company of Europe SE.

Chubb Insurance Company of Europe SE.
Sie hat ihren eingetragenen Sitz in 106 Fenchurch Street, London EC3M 5NB, England. Sie ist durch den Financial Services Authority gemäß Insurance Companies Act lizenziert, Versicherungsgeschäfte abzuwickeln. Eingetragen in England & Wales: Nr. SE13.

Im Schadensfall ist Folgendes zu tun:-

Im Schadensfall rufen Sie bitte +44 (0) 844 826 6563, oder senden Sie eine E-Mail-Nachricht an halocarhireclaims@chubb.com.

Stornierungsrecht (allgemeine Versicherungsbedingungen):-

Innerhalb von 14 Tagen nach dem Kauf: Wenn Sie innerhalb von 14 Tagen nach dem Abschluss der Versicherung feststellen, dass sie nicht Ihren Bedürfnissen gerecht wird, erhalten Sie die gesamte Versicherungsprämie abzüglich einer Bearbeitungsgebühr zurück. Wenn Sie allerdings innerhalb von 14 Tagen gereist sind, einen Versicherungsfall gemeldet haben oder die Absicht haben, einen zu melden oder die Versicherungspolice läuft, wird die Versicherungsprämie nicht zurückerstattet.

14 Tage nach dem Kauf: Wenn Sie beschließen, die Versicherungspolice 14 Tage nach dem Kauf zu stornieren, erhalten Sie keine Rückerstattung der Versicherungsprämie. Wenn Ihre Versicherungspolice allerdings noch nicht zu laufen begonnen hat, wird die gesamte Versicherungsprämie abzüglich einer Bearbeitungsgebühr zurückerstattet.

Wenn Sie stornieren möchten, senden Sie bitte eine E-Mail-Nachricht an ERBclaims@easycar.com und bitten um die Stornierung unter Angabe der Buchungsnummer.

Wichtiger Hinweis: Alle Versicherungen werden ungültig, wenn der Mietwagenmieter oder der genannte Fahrer wissentlich, eine nicht bevollmächtigte Person den Mietwagen fahren lässt oder den Mietvertrag außer Kraft setzt. Das Leihwagenunternehmen treibt den gesamten entstandenen Schaden ein, wenn der Mietwagen durch eine nicht bevollmächtigte Person gefahren wird oder setzt den Mietvertrag von der Kreditkarte des Mietwagenmieters außer Kraft.

Anderweitige wichtige Ausschlüsse und Beschränkungen:-

Die Versicherung gilt nicht:

Verstoß gegen die Mietbedingungen – aufgrund der Verwendung des Mietwagens, die gegen die Mietbedingungen verstößt.

Wettbewerbs- und Hochleistungsfahrten – aufgrund der Benutzung des Mietwagens in Rennveranstaltungen, Rallyes, Trials, Geschwindigkeitsrennen oder wenn der Mietwagen in einem Autodrom gefahren wird.

Gegenstände im Fahrzeug – die Gegenstände im Fahrzeug, der Verlust oder die Beschädigung von Ihnen mitgeführten oder in Ihrer Verwahrung oder in Ihrer Kontrolle befindlichen Gegenständen sind nicht mitversichert.

Pannenhilfe und Falschtanken – Verlust oder Beschädigung des Mietwagens aufgrund eines mechanischen Versagens oder aufgrund des Falschtankens.

Nicht akzeptable Fahrzeugtypen – Fahrzeuge im Wert von über GBP65.000,--; Fahrzeuge, die über 20 Jahre alt sind, Oldtimer, teure oder exotische Fahrzeuge werden nicht als gewöhnliche bzw. übliche Fahrzeuge angesehen.

Sonstige Fahrzeugtypen inklusive – Caravans, Anhänger, Camper, gewerbliche Fahrzeuge, Lieferwagen, Leihfahrzeuge, Lkws, Kradfahrzeuge, Mopeds, Motorräder, Off-Road-Fahrzeuge, nicht für den Straßenverkehr zugelassene Fahrzeuge, Freizeit-Fahrzeuge, Wohnmobile, Kleinbusse und Fahrzeuge mit über 15 Fahrgastplätzen.

Fahrer/genannte Fahrer – Personen, die unter 21 Jahren und über 84 Jahre sind, Personen, die nicht im Mietvertrag genannt werden.

Sonstige Informationen:-

Unser Beschwerdeverfahren ist aus der Police ersichtlich.

Sie sind ggf. zur Entschädigung nach Financial Services Compensation Scheme berechtigt, falls Ihr Versicherer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann.